Einzelberatung
Beratungsansatz
- Individuelle Beratung
- Ernährungsanamnese unter Berücksichtigung der persönlichen und individuellen Lebenssituation.
- Ernährungskonzepte die auf Ihre Wünsche und Ziele abgestimmt sind.
- Motivation und Begleitung
Ablauf von Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
- Persönliche Informationen und Anmeldung über Telefon, Fax oder e-mail
- Individuelle Terminvereinbarung
- Einzelberatung (auch mit Partner und Familie)
- Kleingruppenkurse (max. 8 Personen)
- Privatrechnung
Kostenerstattungsmöglichkeiten
- Die genannten Beratungsleistungen werden von Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.
- Die gesetzlichen (AOK siehe unten) erstatten ihren Versicherten einen Teil der Beratungskosten, sowohl für Ernährungsberatung im Rahmen der Primärprävention (§ 20 SGB V) als auch für die ernährungstherapeutische Leistungen mit ärztlicher Verordnung /§ 43 SGB V, ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation).
- Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft mit Zusatzqualifikation durchgeführt wird.
- Wenn Sie bei der AOK oder einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie sich erkundigen, ob ein Zuschuss gezahlt wird (Einzelfallentscheidungen).
- Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren der Abrechnung.
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